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Verantwortlich gemäß §5 TMG Thomas Scott

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV  Thomas Scott

Thema: Visum

Anreisebedingungen in GUS -Länder

Im europäischen und asiatischen Teil der früheren Sowjetunion (UdSSSR) sind jetzt souveräne Staaten, die sich zur Gemeinschaft unabhängiger Staaten zusammengeschlossen haben, alle von diesen Staaten haben in Deutschland eigene Botschaften und Konsularabteilungen.

 

Also… Es ist soweit ! Sie haben Ihre nächste Reise nach Russland, Kasachstan oder in andere GUS-Länder (ehemalige UdSSR) geplant und wollen sich jetzt um die „Details“ wie Visum und Flugtickets kümmern? Dann sind Sie auf unserer Webseite richtig, denn wir haben uns auf Reisen in die Zielländer Russland, Kasachstan, Ukraine, Weißrussland spezialisiert und werden Ihnen gerne helfen Ihre Reisepläne zu verwirklichen. Unsere mehr als 10 -jahrige Erfahrung ist Garantie dafür , dass Ihre Reise nach Russland, Kasachstan oder in andere GUS-Länder problemlos und angenehm verläuft. Hier können Sie sich erste wichtigste Informationen für das Visum abholen. 

Notwendige Unterlagen

 1. Gültigen Reisepass

 2. 1 Foto in Reisepassformat

 3. Lückenlos ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag

4. Reisekranken — Versicherung    

   Bei kurzfristigen (weniger als 3 Wochen vor Reiseantritt) Visumbeantragungen  ist ausdrücklich empfohlen mit unseren Mitarbeitern in Verbindung zu setzen sowie telefonisch, als auch per e-mail.

 

 

              Bitte beachten Sie folgende allgemeine Informationen

     Die Einreise in die Russische Föderation sowie in Kasachstan, Kirgizstan, Moldavien und Weißrussland erfolgt mit einem gültigen Visum, das bei einer konsularischen Dienststelle entsprechenden Ländern  durch unsere Firma, rechtzeitig vor der Reise beantragt werden sollte.  

     Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt und  gilt für einen bestimmten Termin und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in die/aus der entsprechenden Land (außer Dauervisa). Bei kombinierten touristischen Reisen (zB. Russland — Baltikum - Russland usw.) mit einer zweimaligen Einreise in das ursprüngliche Land soll also ein zweifaches Visum beantragt werden

     Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muß das Visum im Heimatland beantragt werden.

    Die Unterlagen können persönlich oder postalisch eingereicht werden.

Achtung: Visa für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten ausgestellt.







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