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 RUSSLAND | Einführung             

Die Russische Föderation auf einen Blick | Stand: Juni 2007

Ländername: Russische Föderation (Russland) - Rossiiskaja Federazija (Rossija)

Klima: Von Nord nach Süd Übergang von arktischem zu kontinentalem Klima (trocken; sehr kalte Winter, warme bis heiße Sommer)

Lage: Im östlichen Teil Europas und im nördlichen Teil Asiens, mit Grenzen zu Norwegen, Finnland, Polen, Mongolei, Volksrepublik China, Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Estland, Lettland, Litauen, Belarus (Weißrussland), Ukraine, Georgien, Aserbaidschan, Kasachstan

Größe des Landes Fläche: 17.075.000 qkm

Hauptstadt: Moskau (ca. 8,75 Mio. Einwohner)

Bevölkerung: Einwohner 145, 2 Mio. (davon ca. 2/3 im europäischen Teil) Bevölkerungsdichte: 8,43 Einw./qkm Anteile der Nationalitäten (Stand 2003): 79,8% Russen 3,8% Tataren 2,0% Ukrainer 1,1% Tschuwaschen 1,1% Baschkiren 0,8% Armenier 0,4% Russlanddeutsche, u.a (insgesamt 160 ethnische Gruppen).

Landessprache: Russisch

Religionen: Christentum (russisch-orthodox), Islam, Judentum, Buddhismus

Nationaltag: 12. Juni - Tag der Unabhängigkeit (Souveränitätserklärung der RSFSR 1990)

Regierungsform: Präsidialdemokratie mit föderativem Staatsaufbau

   

   

 Bei Beantragung Einreisevisum für Russische Föderation gelten folgende  Preise

Konsularische Leistungen Dauer des Visums Bearbeitungsfrist (Arbeitstage)

              Preis in EUR

    15        7           3         1

Touristenvisum (einmalige Einreise) bis 30 Tage     50       60        90         125
Touristenvisum (zweimalige Einreise) bis 30 Tage     60       70        90         125
Transitvisum  (einfach) bis  3 Tage     60       70        90         125
Transitvisum (zweifach) bis  6 Tage     60       70        90         125 
Besuchervisum mit eigene Einladung bis 90 Tage     55       80      105         145
Geschäftsvisum mit eigene Einladung bis 90  Tage   160      210      240
Geschäftsvisum mit eigene Einladung bis 6 Monate   230      260      350
Geschäftsvisum mit eigene Einladung bis 1 Jahr   300      320      470

 

    Notwendigen Unterlagen

- Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.

- Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.

 - Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden. Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 22).

 - Eine Versicherungskarte mit der Kopie der Versicherungspolice

Für Touristen (Individualreisende) ist zusätzlich zu den erwähnten Unterlagen eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters erforderlich (Wird von unserer Firma ohne zusätzliche Kosten gemacht).

Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!

Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben!

Ein touristisches Visum muss spätestens 48 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.

Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visabeantragung ein Original der förmlichen Einladung des russischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen in den Föderationssubjekten benötigt.

Achtung: Für Gebiete, in denen noch keine territorialen Vertretungen des Außenministeriums eingerichtet wurden, gelten Einladungen der russischen Institutionen, die mit Unterschrift und Dienstsiegel des leitenden Angestellten der Abteilung für Außenbeziehungen der Administration des Föderationssubjekts oder der örtlichen Pass- und Visabehörden vom russischen Innenministerium beglaubigt sein müssen. Solche Einladungen müssen folgende Angaben beinhalten:

-Familienname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum des Reisenden;;

-genaue Ein- und Ausreisetermine (nicht länger als 3 Monate);

-genaue Reiseroute;

-Datum, Stempel und Unterschrift des Leiters oder Geschäftsführers der einladenden Organisation.

Falls ein Aufenthalt in der Russischen Föderation länger als 3 Monate vorgesehen ist, muss die Einladung durch die Konsularverwaltung des russischen Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung für Einreisevisa beantragt werden. Bei der Visabeantragung in der russischen Konsulareinrichtung ist eine negative HIV-Testbescheinigung zu vorlegen. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Tag der ärtzlichen Untersuchung.

   Dauervisa für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Originaleinladung oder des Telex des russischen Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung im Föderationssubjekt ausgestellt

   Transitvisa (bis 72 Stunden) werden nur bei Vorlage der Fahr- oder Flugkarte sowie (bei Bedarf) des Folgevisums für das Drittland ausgestellt. Falls ein Aufenthalt von mehr als 72 Stunden vorgesehen ist (bis 10 Tage), sind die im Punkt 3 erwähnten Reiseunterlagen vorzulegen.

   Besuchervisa (Privatreisen) werden nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung ausgestellt. Diese Einladungen sind von russischen Staatsbürgern bei den zuständigen örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums (OWIR) zu beantragen (Um Fehler bei der Visaausstellung zu vermeiden, muss der Antragsteller selbst die Ein- und Ausreisedaten auf der Einladung eintragen).

  Visaaustellung im Sonderfall Für deutsche Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen Verwandten reisen oder ihre schwer kranken Verwandten ersten Grades besuchen müssen, darf außerordentlich ein Expressvisum bei der Vorlage des bei einem russischen Arzt beglaubigten Telegramms mit einem Vermerk des Telegrafenbeamten oder der Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden. Ausnahmsweise kann die Konsularabteilung das entsprechende Visum außerhalb der Sprechstunden ausstellen.

Zusätzliche Konsulargebühren für folgende Länder

ÄGYPTEN ALGERIEN ANGOLA BANGLADESCH INDIEN IRAK IRAN JAPAN KAMBODSCHA KANADA MALI NEUSEELAND PAKISTAN SYRIEN TÜRKEI VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA VIETNAM

Einmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 65 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen – 155 EUR

Zweimaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen –110 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen –205 EUR

Mehrmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 270 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen – 340 EUR

Visagebühren für Staatsangehörige anderer Länder sowie für Staatenlose

Einmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 84 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendartagen – 174 EUR

Zweimaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen –147 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen –242 EUR

Mehrmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 359 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen – 429 EUR



Beachten Sie bitte folgendes

- Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.

- Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden.

- Eine Expressvisaerteilung darf nicht in jedem Fall durchgeführt werden.

-Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.

- Bitte beachten Sie,dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.

- Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visaantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Russland.

-Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.





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