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Раздел: Visum >> Kasachstan Kasachstan auf einen Blick | Stand: März 2006 Ländername: Republik Kasachstan Klima: im Norden kontinental, in Zentral- und Westkasachstan wüstenhaft, im Süden feuchteres Kontinentalklima Lage: Zentralasien; nördlichster Ort auf geographischer Höhe von Moskau, südlichster ungefähr auf Höhe von Madrid. Im Norden Waldsteppe, in Zentral- und Westkasachstan besteht mehr als die Hälfte des Territorialgebietes aus Halbwüste und Wüste (die so genannte Hungersteppe). Im Süden stark vergletschertes Hochgebirge (Alatau, Tien-shan). Größe: 2.724.900 qkm Hauptstadt: Astana seit 10.12.97, ca. 600.000 Einwohner Bevölkerung: 15,07 Mio. Einwohner (01.01.2005) mit über 57% städtischer Bevölkerung. Davon erklärten sich 2004 8,72 Mio. oder 57,5% als Kasachen, 4,05 Mio. oder 27% als Russen, 464.351 oder 3,1% als Ukrainer, 232.526 oder 1,5% als Deutschstämmige. Es gibt 116 offiziell anerkannte Nationalitäten, vor allem Ukrainer, Weißrussen, Uiguren, Usbeken, Koreaner, Tataren, Polen, Dunganen (chinesische Hui), Jakuten, Udmurten u. a. Die kasachische Titularnation ist mongolisch-türkischer Abstammung. Landessprache: Kasachisch (Staatssprache), Russisch (Verkehrssprache) Religionen / Kirchen: Sunnitischer Islam, daneben russisch-orthodoxe, katholische und evangelische Christen, jüdische Religion Nationaltag: 16. Dezember - 16.12.1991 (Tag der Unabhängigkeit) Staatsform/Regierungsform: Republik mit starker Stellung des Präsidenten (Präsidialsystem), Zwei-Kammer-Parlament mit eingeschränkten Kompetenzen. Begrenzte lokale Selbstverwaltung
Bei Beantragung von Einreisevisum für Kasachstan gelten folgende Preise
Notwendige Unterlagen - Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten. - Ein in Blockschrift oder mit eine Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein. - Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden. Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag. Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden! Ein touristisches Visum muss spätestens 48 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visumbeantragung ein Original der förmlichen Einladung des Kasachischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt Dauervisum für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Einladung des Außenministeriums bzw. seiner territorialen Vertretung ausgestellt. Für Besuchervisum (private Reise) wird zur Visabeantragung ein Original der förmlichen Einladung des Kasachischen Außenministeriums oder seiner territorialen Vertretungen benötigt. Transitvisum wird gegen Vorlage Unterlagen, die einen Transitcharakter der Reise über Kasachstan bestätigen (Visum für einen dritten Staat u.ä.) erteilt. Beachten Sie bitte folgendes - Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein. - Bei der postalischen Beantragung muss zusätzlich mindestens eine Woche für den Postweg berücksichtigt werden. - Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Mitreisende Kinder), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden. - Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann. - Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visaantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Kasachstan. - Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Kasachstan trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben. Bitte beachten Sie: Nach der Einreise in Kasachstan müssen Sie sich im Laufe von drei Tagen in Miliz-OWIR-Behörden durch Vorlage Ihres Reisepasses registrieren lassen. | |||||||||||||||||||||||||||
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