![]() | ||||||||||||||||||||||||
|
| ||||||||||||||||||||||||
|
Раздел: Visum >> Weissrussland Mit Auto nach Weissrussland
Belarus auf einen Blick | Stand: März 2007 Ländername: Republik Weißrussland (Respublika Belarus) Klima: kontinental Lage: mittelöstliches Europa, angrenzend an Russland (Norden und Osten), Ukraine (Süden), Polen (Westen), Litauen und Lettland (Nordwesten) Größe: 207 600 qkm, Nord-Süd-Erstreckung 560 km, West-Ost: 650 km Hauptstadt: Minsk (ca. 1,7 Mio. Einwohner) Bevölkerung: ca. 10 Millionen bei rückläufiger Entwicklung Landessprachen: Staatssprachen: Weißrussisch und Russisch Verkehrssprache: Russisch (ca. 85%, besonders in städtischen Zentren) Religionen: russisch-orthodox (überwiegend), römisch-katholisch (ca. 20%), vereinzelt jüdische und islamische (tatarische) Gemeinden Nationalfeiertag: 3. Juli: Tag der Befreiung vom Faschismus Unabhängigkeit: 27. Juli 1990 (Erklärung der Souveränität innerhalb der Sowjetunion) Staatsform: (autoritäre) Präsidialrepublik
Bei Beantragung Einreisevisum nach Weissrussland gelten folgende Preise
Notwendige Unterlagen Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten. - Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein. - Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden. Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag - Eine Versicherungskarte mit der Kopie der Versicherungspolice Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben! Transitvisa (bis 72 Stunden) werden nur bei Vorlage der Fahr- oder Flugkarte sowie (bei Bedarf) des Folgevisums für das Drittland ausgestellt. Falls ein Aufenthalt von mehr als 72 Stunden vorgesehen ist (bis 10 Tage), sind die im Punkt 3 erwähnten Reiseunterlagen vorzulegen. | ||||||||||||||||||||||||
|
Reise24plus Адрес в интернете: http://www.reise24plus.com/bereich43-article199.html |